Das SGBV enthält die Vorschriften zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Es regelt vor allem

  • die Versicherungspflicht,
  • die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen,
  • deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.) sowie
  • die Organisation und Finanzierung der Krankenkassen.