Das SGBV enthält die Vorschriften zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Es regelt vor allem
- die Versicherungspflicht,
- die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen,
- deren Rechtsbeziehungen zu weiteren Leistungserbringern (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker etc.) sowie
- die Organisation und Finanzierung der Krankenkassen.